Der Bundestag hat am 9. November 2007 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD den Gesetzentwurf zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland beschlossen. Das Gesetz bedarf noch der Unterschrift des Bundespräsidenten. Falls diese erfolgt, werden wir vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einlegen. Denn die zwangsweise Totalprotokollierung unserer Telekommunikation ist ein eklatanter Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Nach einem Gesetz, das CDU, CSU und SPD am 9. November 2007 gegen die Stimmen von FDP, Grüne und Linke beschlossen haben, soll ab 2008 nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Anonymisierungsdienste
sollen verboten werden.
Mit Hilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden werden möglich. Zugriff auf die Daten sollen Polizei, Staatsanwaltschaft, Nachrichtendienste und ausländische Staaten erhalten, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen.
Hinweis: Registrierungen und Vollmachten werden nur noch bis zum 24.12.2007 (Poststempel) angenommen.
Mitmachen
Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich der Verfassungsbeschwerde anzuschließen. Bitte füllen Sie dazu das folgende Formular aus:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/51/70/
Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD)
Jurist, Richter a. D.
Ausgeübter Beruf und Arbeitgeber
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Lünen
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_dieter_wiefelspuetz-650-5785--f64261.html#frage64261
"[...] es wird im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung niemals, ich wiederhole niemals, zu einem Zugriff der Musik- und Filmindustrie auf diese Daten geben. Wer erfindet solchen Schwachsinn?
Die Vorratsdatenspeicherung dient der Strafverfolgung. Zugriff wird es nur im Einzelfall mit richterlicher Erlaubnis geben. Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht dazu da, das Konsumverhalten von Bürgern auszuforschen.
Knapp zwei Wochen nach der Verabschiedung der Vorratsdatenspeicherung wird über genau diesen Zugriff verhandelt:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/99505
Länder wünschen erweiterten Zugriff auf TK-Vorratsdaten Dem Rechtsausschuss des Bundesrates geht der vom Bundestag vor zwei Wochen beschlossene Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung nicht weit genug. Vor allem bei den Bestimmungen zum Zugriff auf die demnach sechs Monate verdachtsunabhängig aufzubewahrenden Verbindungsdaten, die das Parlament bereits deutlich gegenüber den EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung ausdehnte, sieht das federführende Gremium der Länderkammer noch Korrekturbedarf. So sollen die Länderchefs bei der Plenarsitzung am kommenden Freitag eine Entschließung (PDF-Datei)fassen, wonach auch Rechteinhabern zur zivilrechtlichen Verfolgung etwa von Urheberrechtsverletzungen Zugang zu den Datenbergen zu gewähren ist.
29.11.2007
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26701/1.html
Die Musikindustrie greift nach den Vorratsdaten Was von vielen noch vor einiger Zeit belächelt wurde, ist nun eingetreten: Die Musikindustrie greift nach den durch die Vorratsdatenspeicherung zustande gekommenen Daten. Und lässt sich aus gutem Grunde nicht auf eine Bagatellklausel ein.
... bereits zwei Wochen, nachdem die VDS in Deutschland verabschiedet wurde, ertönt bereits der Ruf danach, den Privaten direkten Zugriff auf die Daten zu gewähren. Als Grund wird genannt, dass die Rechteinhaber ansonsten den komplizierten und langwierigen Weg über die Staatsanwaltschaft gehen müssten[Vielleicht sollten wir gleich die Selbstjustiz einführen, um die Staatsanwaltschaften weiter zu entlasten?]. So wären sie "gezwungen, Strafverfahren gegen die potentiellen Rechteverletzer einzuleiten".
Infos: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/component/option,com_frontpage/Itemid,1/lang,de/
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