Samstag, 25. Oktober 2008

DGB-Landesvorstand hält geplantes Versammlungsgesetz für verfassungswidrig

Pressemitteilung des DGB vom 21.10.2008

Rainer Bliesener: "Dieser Entwurf darf nicht Gesetz werden"

Der DGB-Landesvorstand hält das von der Landesregierung geplante Versammlungsgesetz zumindest in Teilen für verfassungswidrig. In der heute vom DGB-Landesvorstand beschlossenen Stellungnahme zum Anhörungsentwurf kritisiert der DGB, der Gesetzentwurf schränke das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit in unzulässiger Weise ein, schaffe hohe bürokratische Hürden für dessen Wahrnehmung und berge Gefahren für die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit und das Streikrecht. Das Versammlungsrecht sei außerdem völlig ungeeignet für länderspezifische Regelungen - die Ausübung der Versammlungsfreiheit drohe künftig eine Frage der Bundesländer überschreitenden Rechtskenntnis zu werden.

Der DGB-Landesvorsitzende Rainer Bliesener forderte die Landesregierung auf, bis zur Entscheidung über die vom DGB Bayern mitinitiierte Verfassungsklage gegen das bayerische Versammlungsgesetz die Arbeiten ruhen zu lassen.

Ein Versammlungsgesetz müsse am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel ausgerichtet sein. Es dürfe nicht der behördlichen Einwirkung den Vorrang einräumen, heißt es in der DGB-Stellungnahme.

Der DGB kritisiert insbesondere weitreichende Auflagen für die Versammlungsleitung, die Möglichkeit, persönliche Daten aller Ordner zu verlangen, die unverhältnismäßige Ausweitung der Anzeigefrist von 48 auf 72 Stunden, das weitreichende "Militanzverbot", die Beschränkung des Versammlungsrechts durch Beachtung der Rechte "Dritter", die Bußgeldvorschriften bei der Verletzung von Anzeigepflichten, Verschlechterungen beim Beschreiten des Rechtswegs und problematische Regelungen zur Datenerfassung und -speicherung.

Der Gesetzentwurf verfehle das berechtigte Ziel, rechtsradikalen Umtrieben besser begegnen zu können. Dieses hätte in den Gesetzesregelungen unmissverständlich zum Ausdruck kommen müssen. Stattdessen seien Einschränkungen von Grundrechten für alle zu befürchten. Der vorliegende Entwurf schütte das Kind mit dem Bade aus.

Hinweis: Die DGB-Stellungnahme und eine Synopse finden Sie im Anhang zu dieser PM.


DGB-Pressestelle
Jürgen Klose


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