Nachdem am 16.06.2007 verschiedene extreme Rechte und Nazis in Köln-Ehrenfeld aufmarschiert waren, mussten Mittwoch, den 7.05.2008 drei NazigegnerInnen vor dem Amtsgericht in Köln erscheinen.
Ihnen war Nötigung der rechten "pro Köln" Demonstration vorgeworfen worden. Im Prozess stellte sich der Sachverhalt schon nach kurzer Zeit vollkommen anders dar. Es stellte sich heraus, dass weder die Staatsanwältin noch der Richter Wiegelmann im Vorfeld die Beweismittel gesichtet hatten. So handelte es sich bei den Blockierten keineswegs um den Aufzug von "pro Köln", der sich zu diesem Zeitpunkt noch an seinem Auftaktort befand, sondern um einen der so genannten "Autonomen Nationalisten", gewalttätigen Jungnazis. Diese traten während und nach ihrem Aufmarsch mehrfache durch aggressives Verhalten in Erscheinung. So durchbrachen sie schon vor dem Blockadepunkt mehrmals Polizeiketten - ohne dass dies Konsequenzen für sie gehabt hätte. Nach Auflösung ihrer Demonstration randalierten die Neonazis in der Kölner Innenstadt und griffen mehrmals alternative Jugendliche an.
In ihren Plädoyers wiesen die Angeklagten und ihre Anwälte auf diese Fehler hin. Das Video, das die AntifaschistInnen eigentlich belasten sollte, stützte diese Aussagen. So fiel die gesamte Anklage in sich zusammen, sodass der Staatsanwaltschaft nichts anderes übrig blieb, als selbst Freispruch zufordern. Angeklagte und Anwälte kritisierte das Vorgehen von Staatsanwaltschaft und Richter: "Natürlich freuen wir uns über den Freispruch, aber die ganze Anklage war von Anfang an überzogen – der Richter hätte den Prozess erst gar nicht erst zulassen dürfen."
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