PM des Aktionsbündnis gegen Studiengebühren vom
3.4.2008
Im August 2007 wurden 3 Marburger Studierende,
stellvertretend für 1000 Studierende, die im Mai
2006 die Marburger Stadtautobahn besetzt hatten, zu
mehrmonatigen Haftstrafen auf Bewährung verurteilt.
In der Begründung des Amtsgerichtes ist die Rede
von Nötigung und Freiheitsberaubung. Mit dem Urteil
ging das Gericht unter dem vorsitzenden Richter
Taszis sogar noch über das von der
Staatsanwaltschaft beantragte Strafmaß hinaus. Nicht
nur deshalb begann am heutigen Tag die
Berufungsverhandlung vor dem Marburger Landgericht.
„Der Richter wollte an den drei betroffenen
Studierenden eindeutig ein Exempel statuieren“,
fasst André Schnepper, Bundesgeschäftsführer des
Aktionsbündnisses wegen Studiengebühren, welches
die Proteste vor gut zwei Jahren mit unterstützte,
zusammen. „Selbst aus Sicht der Staatsanwaltschaft
ist die Verhängung von Haftstrafen völlig überzogen
gewesen. Vor diesem Hintergrund ist das nun
eingeleitete Berufungsverfahren mehr als gerechtfertig.“
Doch das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren
erachtet nicht nur das Ausmaß der Strafen für nicht
angemessen, sondern bezweifelt allgemein den Grund
für das Gerichtsverfahren.
„Wir vertreten die Ansicht, dass es während der
Demonstration zu keinen strafbaren Handlungen oder
Gesetzesverstößen gekommen ist, die eine Verurteilung
rechtfertigen“, macht René Held,gleichfalls vom ABS
deutlich. „Das Gerichtsverfahren dient einzig und allein
dazu, den studentischen Protest zu kriminalisieren und
friedlich demonstrierende Studierende einzuschüchtern.“
Während der Demonstration hatte die Polizei zu keiner
Zeit eingegriffen und auch die nun verurteilten
Studierenden nicht angezeigt. Das später gegen die drei,
die sogar zwischen den Demonstranten und der Polizei
vermittelt hatten, ermittelt wurde, war nicht nur für
die Studierendenvertreter und die Gewerkschaften
unverständlich. Selbst von Seiten der
Universitätsverwaltung wurde Unverständnis gegenüber
dem Vorgehen der Justiz geäußert.
„Angesichts dessen, sind wir immer noch der Meinung,
dass alles andere als ein Freispruch nicht in Frage
kommt“, formuliert Schnepper die Erwartungen an das
Berufungsverfahren.
Freitag, 4. April 2008
Haftstrafen gegen Studierende müssen zurückgenommen
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