Schmitts Denken wurzelte tief in einem katholischen Glauben. Fragen der Macht, der „Rasse“, der Legitimität von Gewalt, der Rolle des Volkes im Staat und deren Verwirklichung im Recht waren seine Themen. Schmitt war dabei den jeweils Herrschenden mit entsprechenden Formulierungen dienstbar. Das nationalsozialistische Ermächtigungsgesetz vom 23. 3. 1933 war für ihn die „vorläufige Verfassung der Deutschen Revolution“. Über Hitler schrieb er: „Der Führer schützt das Recht vor dem schlimmsten Missbrauch, wenn er im Augenblick der Gefahr kraft seines Führertums als oberster Gerichtsherr unmittelbar Recht schafft.“ Hitler war für ihn die „Personifizierung des Volkswillens“.
1936 wurde Schmitt durch die SS des Opportunismus bezichtigt und in der Folge kaltgestellt.
Auch nach 1945 ist Schmitt nicht von seinem Antisemitismus abgerückt: „Denn Jude bleibt immer Jude. Während der Kommunist sich bessern und ändern kann…“ Die parlamentarische Demokratie in der Bundesrepublik hat er zutiefst verachtet.
Mit seinen Lehren hatte Schmitt sich als „Kronjurist des Dritten Reichs“ und „geistiger Quartiermacher des Nationalsozialismus“ schwer kompromittiert. Gleichzeitig kann der Einfluss seines Denkens auf Verfassungsjuristen, auch in der Zeit der Bundesrepublik Deutschland, nicht stark genug eingeschätzt werden; einer von ihnen sagte: „Letztlich sind wir ja alle Schmittianer“.
Quelle & mehr Informationen: http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/termine/id=11899
Wo & Wann: 18.09.2009 ab 15:30 Uhr, Geschichtsort Villa ten Hompel, Kaiser-Wilhelm-Ring 28, 48145 Münster
Veranstalter: Evangelisches Forum Münster e.V.; Gegen Vergessen - Für Demokratie e.V.; Geschichtsort Villa ten Hompel Münster/Westfalen
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